Die EU konkretisiert ihre Transparenzpflichten für KI
Was passiert ist
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli Leitlinien zu den Transparenzpflichten des AI Act veröffentlicht. Sie erläutern, wann Anbieter Menschen darauf hinweisen müssen, dass sie mit einem KI-System interagieren, und wann KI-generierte oder veränderte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden müssen. Betreiber müssen unter anderem über Deepfakes, Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung und bestimmte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse informieren. Die einschlägigen Pflichten beginnen laut Kommission am 2. August 2026; für manche bereits auf dem Markt befindlichen Systeme gelten Übergangsfristen.
Warum das relevant ist
Für Unternehmen wird aus einer allgemeinen Forderung nach Transparenz eine konkrete Umsetzungsfrage. Betroffen sein können nicht nur Anbieter großer Modelle, sondern auch Organisationen, die Chatbots, synthetische Medien oder automatisiert erzeugte öffentliche Inhalte einsetzen. Die Leitlinien nennen zugleich Ausnahmen, etwa für übliche Rechtschreib- und Grammatikbearbeitung. Ob ein konkreter Einsatz darunter fällt, hängt vom tatsächlichen Prozess und der menschlichen Kontrolle ab.
Was du jetzt tun solltest
Erstelle eine kurze Liste aller öffentlich sichtbaren KI-Anwendungen deines Unternehmens. Halte fest, ob Menschen direkt mit KI sprechen, ob Bilder, Audio oder Video synthetisch verändert werden und ob KI-Texte ohne echte redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Prüfe Kennzeichnung und Prozess danach mit Datenschutz- oder Rechtsverantwortlichen; diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen anzeigen
- PrimärquelleEuropäische Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten des AI Act
- Unabhängige EinordnungANSA: EU-Leitlinien für Deepfakes und KI-generierte Inhalte